PFAS-Verbot in Schaumlöschanlagen

Fluorhaltige Schaummittel (AFFF) in stationären Löschanlagen dürfen nur noch unter Einhaltung von Grenzwerten oder bereits gar nicht mehr verwendet werden.
Die fortschreitende Regulierung und das absehbare gesamtheitliche Verbot von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln erfordern umfassende Anpassungen bestehender Löschanlagen. Insbesondere stationäre Schaumlösch- und Sprinkleranlagen müssen im Zuge der Umstellung auf fluorfreie Schaummittel neu bewertet und ausgelegt werden. Als Planungsbüro übernehmen wir die Umplanung und technische Anpassung solcher Löschanlagen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit und aktueller Normen. Dazu gehören Anlagenbewertung, Auswahl geeigneter fluorfreier Schaummittel sowie die Abstimmung mit Behörden und Versicherern. Bereits umgesetzte Projekte zeigen, dass auch nach dem Verbot ein wirksamer und normkonformer Brandschutz gewährleistet werden kann.